www.i-tuas.com (Vertreten durch Ing. Ralph Morgenfurt) ist ist ein Servicedienstleister.
Der LR-Partnervertrag kommt mit der Firma LR Health & Beauty Systems GmbH in Ahlen zustande.
Ihr Partnerantrag wird von uns an die Firma LR Health & Beauty Systems GmbH weitergeleitet.
Geschäftsbedingungen für LR Partner
I.
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Partner und der LR Health & Beauty
Systems GmbH, im Folgenden LR genannt, wird bestimmt durch diese Geschäftsbedingungen, die
LR Liefer- und Zahlungsbedingungen, das u.a. in der Broschüre „LR Marketingplan“ beschriebene
Vergütungssystem und die LR Internetrichtlinien. Es beginnt, wenn der Partnerantrag von LR durch
Erteilung einer Partnernummer angenommen worden ist.
II.
Der Partner kauft und verkauft Produkte der LR in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Der
Partner ist nebenberuflich/selbstständig tätig und weder weisungsgebundener Mitarbeiter noch
Auftragnehmer der LR. Es ist ihm ausdrücklich untersagt, im Geschäftsverkehr einen anderen Eindruck
zu erwecken. Er kümmert sich selbst um die zur selbstständigen Ausübung seiner Tätigkeit
notwendigen behördlichen Genehmigungen und um die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern
und Abgaben. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in der Gewerbeordnung müssen Personen,
die eine Tätigkeit selbständig, regelmäßig und mit Ertragsabsicht ausüben, einen Gewerbeschein
besitzen. LR wird diejenigen Partner, die zum Besitz einer Gewerbeberechtigung verpflichtet sind,
regelmäßig im Rahmen von Stichproben kontrollieren. Sollte der Partner trotz der Aufforderung und
Setzung einer Nachfrist den Nachweis einer Gewerbeberechtigung nicht erbringen, ist LR verpflichtet
das Vertragsverhältnis aufzulösen.
III.
Partner kann nur eine natürliche Person sein. Jede natürliche Person kann nur eine Partnerschaft
mit LR begründen. Eine Mehrfachregistrierung, z.B. bei verschiedenen, international tätigen LR
Tochtergesellschaften, ist also ausgeschlossen.
IV.
Der Einkauf der Produkte erfolgt nur direkt bei LR. Der Partner verpflichtet sich, nur vom Endkunden
vorbestellte Ware zu ordern oder solche, die er zum Eigenverbrauch benötigt. Der Aufbau
eines Warenlagers ist verboten.
V.
Der Partner verpflichtet sich, die Produkte der LR ausschließlich im Direktvertrieb zu verkaufen, d.h.
unter Ausschluss des stationären Handels, der Märkte und Messen.
VI.
Der Partner ist verpflichtet, nur solche Aussagen über LR, die LR-Produkte, das LR-Vertriebssystem
und Verdienstmöglichkeiten bei LR zu tätigen, die mit den aktuellen und offiziellen Aussagen/Unterlagen
der LR übereinstimmen. Nicht mehr aktuelle Verkaufsunterlagen dürfen im Geschäftsverkehr
nicht weiter verwendet werden. Als Verkaufshilfen (Unterlagen, Preislisten, Kataloge, Präsentationsmuster
etc.) darf der Partner nur solche der LR verwenden. Die Benutzung von für LR geschützten
Marken im geschäftlichen Verkehr ist dem Partner nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung von
LR erlaubt. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die vorgenannten Verpflichtungen
dieses Absatzes hat LR Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe, die von LR unter Berücksichtigung
der Schwere des Verstoßes und des Maßes des Verschuldens nach billigem Ermessen
festzusetzen und im Streitfalle vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist.
VII.
Der Partner ist verpflichtet, gewerbliche Schutzrechte Dritter und die Regeln des lauteren Wettbewerbs
zu beachten. Wird LR von Dritten wegen der Verletzung der Regeln des lauteren Wettbewerbs
oder gewerblicher Schutzrechte durch den Partner berechtigt in Anspruch genommen, hat
der Partner LR sämtlichen dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
VIII.
Dem Partner ist es gestattet, Produkte anderer Unternehmen zu vertreiben mit Ausnahme von
Produkten, die mit den von LR angebotenen konkurrieren oder die über den gleichen Vertriebsweg
(Direktvertrieb) abgesetzt werden. In jedem Fall verpflichtet sich der Partner jedoch, Produkte und
Dienstleistungen anderer Firmen nicht an andere LR Partner zu vertreiben und zu vermitteln.
IX.
Vermittelt der Partner andere Vertriebspartner für LR, so erhält er für deren Einarbeitung, Schulung
und Betreuung Provisionen nach dem Marketingplan der LR. Voraussetzung für den Anspruch auf
Provisionen auf Eigenumsätze und Gruppenumsätze ist die Vorlage einer Teilnahmebestätigung an
einem Starterseminar des Orgaleiters des Partners und weiter, dass ein Eigenumsatz von mind. 100
PW pro Monat erreicht wird. Die Einhaltung des Linienschutzes ist ein Grundsatz des Vertriebssystems
der LR und dient als unabdingbare Grundlage dem Schutze aller Partner. Demnach ist der
Wechsel eines aktiven Partners in eine andere Linie grundsätzlich nicht möglich.
Partner und Ehegatten können frühestens 12 Monate nach Beendigung ihrer LR Partnertätigkeit
neu vermittelt werden, es sei denn, die Vermittlung erfolgt über denselben Vermittler wie zuvor.
X.
LR und der Partner verarbeiten arbeitsteilig personenbezogene Daten, insbesondere auf Grundlage
der von LR zur Verfügung gestellten Systeme und der von LR bzw. dem Partner erhobenen Daten
über andere Partner und Endkunden. Daher sind LR und der Partner datenschutzrechtlich gemeinsam
Verantwortliche. Die Aufgaben der gemeinsamen Datenverarbeitung sind wie folgt verteilt: Der
Partner ist dafür verantwortlich, (i) Bestelldaten von Endkunden zu erheben und zur Abwicklung
der Bestellung zu nutzen sowie (ii) die Daten über von ihm vermittelte Partner zu erheben und sie
ausschließlich für vertriebliche Zwecke, insbesondere der Betreuung von ihm zugeordneter Partner,
zu nutzen. LR ist dafür verantwortlich, die zur zentralen Datenverarbeitung genutzten Systeme zur
Verfügung zu stellen. Mit diesen Systemen verarbeitet LR die Partner- und Endkundendaten zur
Abwicklung von Bestellungen, zur Berechnung der Provisionen und der Qualifikationsstufen der
Partner sowie für vertriebliche Zwecke. LR stellt dem Partner die für ihn relevanten Partner- und
Endkundendaten zur Verfügung. Für die Mitteilung von Informationen und die Erteilung von Auskünften
an Endkunden und die betroffenen Partner ist ausschließlich LR zuständig. Der Partner
unterstützt LR auf Anfrage hierbei angemessen. Der Partner verpflichtet sich, alle vertraglichen und/
oder gesetzlichen datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten. Der Partner verpflichtet sich etwaige
Behördenanfragen unverzüglich an LR weiterzuleiten.
XI.
Der Partner verpflichtet sich gegenüber LR, an Endkunden gelieferte Ware originalverpackt innerhalb
von 14 Tagen nach Auslieferung vom Endkunden ohne Angabe von Gründen zurückzunehmen.
Er überlässt dem Endkunden die Wahl zwischen Umtausch, Gutschrift oder Erstattung des
Kaufpreises. Diese Verpflichtung besteht neben etwaigen Ansprüchen des Endkunden gegen den
Partner auf Gewährleistung und/oder Rückabwicklung des Kaufvertrages. Der Partner kann von LR
erhaltene Ware unbeschadet gesetzlicher Ansprüche auf Gewährleistung und/oder Rückabwicklung
des Kaufvertrages originalverpackt, neu und in einwandfreiem, verkaufsfähigen Zustand innerhalb
von 2 Monaten ab Auslieferung und Rechnungslegung gegen Warengutschrift oder Rückzahlung
des Kaufpreises zurückgeben. Verkaufshilfen und -unterlagen sowie Einzelteile aus einem bestehenden
Set sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Verlangt der Partner Rückzahlung des
Kaufpreises, so wird dieser abzgl. auf den Wert der Ware bereits ausgezahlter Boni und Provisionen
sowie abzgl. einer Bearbeitungskostenpauschale in Höhe von 10 % ausbezahlt. Dem Partner bleibt
vorbehalten, den Nachweis tatsächlich geringerer entstandener Bearbeitungskosten zu führen.
XII.
Die Partnerschaft kann von LR zum folgenden Monatsende beendet werden, wenn der Partner
innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten beginnend mit dem letzten Rechnungsdatum keine
Eigenumsätze tätigt. Sofern hinsichtlich der Kündigungsfrist keine vertraglichen Sonderregelungen
bestehen, kann der Partner ohne Kündigungsfrist kündigen. Ergänzend gelten die gesetzlichen
Kündigungsfristen. Für LR besteht ein wichtiger Grund, der LR zur außerordentlichen, fristlosen
Kündigung berechtigt, insbesondere, wenn der Partner jeweils schuldhaft die Grundsätze des Linienschutzes
verletzt, LR Partner für andere Unternehmen abwirbt oder abzuwerben versucht. Ferner
besteht ein wichtiger Grund, wenn der Partner nach bereits erfolgter schriftlicher Abmahnung weiterhin
unzulässige Verkaufshilfen verwendet, rechtswidrig für LR Produkte oder das Vertriebssystem
wirbt oder Bonusmanipulationen vornimmt oder sich an solchen beteiligt.
XIII.
Der Partner verpflichtet sich eine eigene Webseite oder einen Shop von LR Produkten und sonstigen
Informationen über LR nur nach schriftlicher Mitteilung an LR online zu stellen. Der Partner
verpflichtet sich nach Onlinestellung der Webseite regelmäßig, zumindest monatlich die interne Rubrik
„Alles, was Recht ist“ zu kontaktieren und seine Webseite nach den dortigen Vorgaben auf aktuellem
Stand zu halten. Zudem verpflichtet sich der Partner, Angaben in seiner Webseite ebenfalls
den letztgültigen Unterlagen von LR anzupassen. Sollte LR von Dritten aufgrund pflichtwidrig nicht
erfolgter Änderungen in Anspruch genommen werden, so behält sich LR vor, sich beim Partner zu
regressieren.
XIV.
Gerichtsstand, Liefer- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Innsbruck.
Ihr Vertragspartner
LR Health & Beauty Systems GmbH
Eduard-Bodem-Gasse 9, 6020 Innsbruck
Firmenbuch FN99443s
Umsatzsteuer-ID: ATU37528608